Im Schadenfall was tun?

 

Sollten sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden müssen sie einige
Dinge beachten:


 

Notieren sie sich:

  • das Kennzeichen des Unfallgegners;
  • den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters
    und deren Versicherung;
  • Adressen von Unfallzeugen;
  • Name und Dienststelle des unfallaufnehmenden Polizeibeamten;
  • fotografieren sie die Unfallstelle der beteiligten Fahrzeuge;
  • fertigen sie eine Skizze zum Unfallhergang.

 

 

 

 


 

 

 

Beauftragen Sie einen unabhängigen und
qualifizierten Sachverständigen

 

 

  • um den Schaden an ihrem Fahrzeug zur Beweissicherung
    zu begutachten;
  • die Kosten für den Kfz Sachverständigen sind nach geltender
    Rechtssprechung Bestandteil des Schadens und können im
    Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden, sofern es sich
    nicht um einen Bagatellschaden handelt;
  • ein Bagatellschaden liegt vor, sofern der Schaden
    nicht 750 € inkl. MwSt. übersteigt;
  • in diesem Fall genügt ein Kostenvoranschlag eines
    KFZ-Sachverständigen oder einer Fachwerkstatt;
  • bestehen Sie auf die Einschaltung eines unabhängigen
    Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind nicht
    berechtigt, im Falle eines Haftpflichtschadens, einen qualifizierten
    Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige
    sei nicht nötig, sind nach gültiger Rechtssprechung unbeachtlich,
    es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden;
  • lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene
    Gutachten ein;
  • dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die
    Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen
    Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für das
    Sachverständigengutachten sind durch die regulierende
    Versicherung erstattungspflichtig.

Leistungen als Prüfingenieure im Auftrag der amtlich anerkannten

Überwachungsorganisation KÜS:

• Hauptuntersuchungen
• Sicherheitsprüfungen
• Abnahmen § 19(3)  
• Abgasuntersuchungen

• Untersuchungen nach GGVS/ADR
• KÜS-Plus-Gütesiegel

 

 

Weitere Dienstleistungen:

• Schadengutachten

• Wertgutachten

• Gasprüfungen G 607

• UVV-Prüfungen

• Waschanlagengutachten

• Gutachten für Motorschäden

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